Tod eines Spinntluders …

Das heisst, dass ab sofort die Bildzeitung so gefaltet werden muss, dass das bekannte Bild auf der ersten Seite nicht sichtbar ist.
Jetzt aber der Abschuss: Laut diesem Anti-Diskriminierungsgesetzt soll sogar die Möglichkeit bestehen einen Mann (komisch warum nur so rum?) anzuzeigen, wenn ein Händedruck zu Begrüssung länger als üblich dauert und man somit davon ausgehen kann, dass dieser Händedruck mehr bedeuten soll als eine reine Begrüssung.
Ja hallooooo?! Amerikanische Zustände?!
Ich bin ja prinzipiell gegen Diskriminierung. Aber geht man da nicht etwas zu weit? Wenn Bilder und Kalender in einem Bereich hängen, der einem Firmenkunden nicht zugänglich ist (Werkstatt oder Spinnt), sollte das doch erlaubt sein? Und wie soll in Zukunft eine Begrüssung aussehen? Muss ich ab sofort eine Stoppuhr mit mir rum tragen?
Sicherlich sind das extreme Beispiele, die so in der Realität wohl kaum vorkommen werden. Ich denke aber, dass bei diesen konkreten Fällen wohl eher mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
Was denkt ihr? - Qualitative Kommentare erwünscht!!!
Baetschman - 21. Aug, 18:10